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Humboldtstrasse 140-144
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Telefon: 02203 / 422 300
Fax: 02203 42-1109
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Stefan Kukuck

Humboldtstr. 140 -144
51149 Köln

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Compliance 

Compliance schützt das Unternehmen und seine Mitarbeitenden

Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen haben das Ziel, die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Sie bilden die Grundlage unseres täglichen Handelns und gelten für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Geschäftsführer.

Unsere Mitarbeitenden werden kontinuierlich über unsere Compliance-Regelungen informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitenden oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, eventuelle Gesetzesverstöße oder Straftaten wie beispielsweise Korruption werden mit großer Sorgfalt überprüft und vertrauensvoll behandelt.

Das Compliance-Team der DERTOUR Group erreichen Sie per E-Mail hier.

Verhaltens-Grundsätze für ein wertschätzendes Miteinander

Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns maßgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DERTOUR Group gleichermaßen verbindlich. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.

Mehr Informationen zu Compliance und Verhaltenskodex der REWE Group finden Sie hier.

Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.

Personen, die Compliance-Hinweise abgeben wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich aber auch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE-Group wenden.

Ombudsmann der REWE Group

Die REWE Group hat den Münchener Rechtsanwalt Richard Rill als externen Ombudsmann bestellt. Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner der REWE Group sowie der DERTOUR Group können sich persönlich und anonym an ihn wenden, wenn sie einen Compliance-Hinweis abgeben oder einen neutralen Ansprechpartner suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgeber kostenfrei, die Kontaktaufnahme ist auf Deutsch und Englisch möglich.

Ombudsmann:

Rechtsanwalt Herr Richard Rill
Ombudsperson der REWE Group
Altheimer Eck 13/II 
80331 München
Deutschland
E-Mail: REWE-Group-Ombudsperson@rae13.de
Tel.: +49 89 2366790

 

Sonstige Themen zu Nachhaltigkeit, Compliance & Schlichtung 

 

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform

Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: ec.europa.eu/odr

Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) für Versicherungsvermittlungen:

Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin,
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de

Digital Services Act (DSA)

Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer unseres Dienstes im Sinne des Digital Services Act (DSA) liegt bei 538.989

Zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Gremium im Sinne des Art. 11 DSA: behoerdenkontakt.dsa@clevertours.com. Die Kommunikation kann auf Deutsch oder Englisch gesendet werden.

Nutzer, die von Entscheidungen des internen Beschwerdemanagementsystems (gemäß Art. 20 DSA) betroffen sind, haben das Recht zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Dies gilt auch für Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden.